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Reichsbanknote Tausend Mark
zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer Vom 1. Januar 1923 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden Berlin, den 15. September 1922 Reichsbankdirektorium
1000
Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschaft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft
